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Ratgeber Kündigen

Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?

Achtung Formulierung! Kündigung kann unwirksam sein!

Über sicher kündigen entscheidet die genaue Formulierung. Kündigung, der Wille zur Kündigung, Person und Zeitpunkt müssen klar erkennbar sein.

Die einfache Beschreibung als "Kündigung" reicht selbstverständlich grundsätzlich nicht aus, um unzweifelhaft und vertragswirksam eine  Kündigung formulieren zu können. Entscheidend sind der genaue Text und  der Inhalt. Das Gesetz selbst schreibt keine genauen Inhalte zum Verfassen einer wirksamen Kündigung vor. Als Willenserklärung unterliegt die Kündigung, beziehungsweise der Text und Inhalt einer Kündigung, den Regeln über die Auslegung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr. Entscheidend ist von daher grundsätzlich nur, dass der andere Vertragspartner aus objektiver Sicht eines neutralen Dritten den formulierten Text als Kündigung verstehen durfte und musste.

Um dieses weitestgehend eindeutig zu erreichen, bietet sich die sogenannte "Drei W Regel" an. Sie beschreibt die wichtigsten und wesentlichen Textbestandteile, um wirksam eine Kündigung formulieren zu können: Wer kündigt Was zu Wann? Ausformuliert bedeutet dies, der kündigende Vertragspartner muss erkennbar sein, der zu kündigende Vertrag muss genannt werden und der Zeitpunkt der Kündigung muss eindeutig ermittelt werden können. Darüber hinaus sollte die Formulierung "Kündigung", " ich kündige" oder ähnliches auftauchen, um unzweifelhaft erkennbar zu machen, dass der Vertrag beendet werden soll.

Mehr an Inhalt oder Text wird von der Rechtsprechung grundsätzlich nicht verlangt, vor allem ist die Nennung eines Kündigungsgrundes (Ausnahme Arbeitsvertrag) nicht erforderlich. Von daher sollten stets die "drei Ws" (Wer kündigt Was zu Wann?) innerhalb des Textes auftauchen, möchte der Vertragspartner möglichst sicher und rechtswirksam seine Kündigung formulieren. Ein besondere Einleitung oder Überschrift im Sinne einer Formulierung "Kündigung", "Vertragskündigung" oder "Vertragsbeendigung" sind nicht erforderlich und zumeist überflüssig.

Zusammengefasst entscheidet stets die sogenannte objektive Sicht eines neutralen Dritten, ob der Kündigungstext als solcher verstanden werden muss oder nicht. Inhaltlich sollten die wesentlichen Bestandteile in der Kündigung genannt werden.

Wer sicher kündigen möchte, sollte die Mindestanforderungen an Inhalt und Text einhalten sowie auf einen wirksamen und beweisbaren Zugang achten. Ein Onlineanbieter kann mit geprüften-aktuellen Anschreiben und einer sicheren Zustellung beim sicher Kündigen helfen. Mittels einer Prozess-Dokumentation kann er zudem alle Kündigungsschritte beweisen.