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Ratgeber Kündigen

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Kündigung bei Umzug: Vom Individualfall abhängig!

Für die Kündigung bei Umzug besteht meist nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese erlaubt bei Umzug kündigen nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder die Geschäftsgrundlage weggefallen ist.

Eine Kündigung wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als einseitiges Rechtsgeschäft verstanden, das zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, wie etwa eines Fitnessvertrages, dient. Aufgrund der Einseitigkeit der Kündigung muss die Kündigungserklärung nicht vom Empfänger angenommen werden. Jedoch muss die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist zugehen, also in den Machtbereich des Empfängers gelangen.

Wie verhält es sich aber mit einer Kündigung bei Umzug, also innerhalb der Laufzeit des

 Vertrages und außerhalb der Kündigungsfrist? Bei Umzug kommt ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht. Dieses besteht bei Dauerschuldverhältnissen. Allerdings setzt jede außerordentliche Kündigung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser besteht, wenn aufgrund des gegebenen Einzelfalls wie auch im Sinne der beiderseitigen Interessen das Fortsetzen des Vertrages bis zum vertraglich festgeschriebenen Ende dem, der kündigt, nicht zuzumuten ist. Dies ist im Sinne der Rechtsprechung der Fall, wenn beim Kündigenden eine schwere, länger andauernde Erkrankung oder aber eine Schwangerschaft eingetreten ist. Auch die Einberufung in die Bundeswehr gilt als wichtiger Grund.

Bezogen auf das bei Umzug Kündigen wird ein wichtiger Grund allerdings nur unter besonderen Umständen anerkannt, etwa bei Umzug in eine andere Stadt. Andere Stimmen fordern gar einen durch den Umzug bedingten Anreiseweg von über zwei Stunden, also eine deutliche geografische Distanz beispielsweise zum bisherigen Fitnessstudio. Grundsätzlich kann aber auch eine Kündigung bei Umzug,insbesondere von Telefonverträgen, möglich sein, wenn die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung, also etwa das Bereitstellen einer Telefonverbindung, am neuen Wohnort nicht mehr erbracht werden kann. Grundsätzlich besteht aber kein allgemeiner Anspruch auf Kündigung im Umzugsfall.

Für ein sicher Kündigen bei Umzug gibt es keinen allgemein gültigen Rechtsanspruch. Will man sicher kündigen, kann ein Onlineanbieter dabei helfen, zu versuchen, mittels geprüfter aktueller Anschreiben und einer Prozess-Dokumentation individuelle Umstände nachzuweisen.