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Kündigung BGB: Für Wirksamkeit ist Zugang entscheidend!

Bei einer Kündigung BGB ist es wichtig, dass die Kündigungserklärung innerhalb der jeweils entscheidenden Kündigungsfrist dem Empfänger zugeht. Ist dies nicht der Fall, so wird die Kündigung in jedem Fall unwirksam.

Unter einer Kündigung BGB versteht man nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses. Ein solches Dauerschuldverhältnis kann etwa ein Arbeitsvertrag oder Telefonvertrag sein. Die Kündigung erfolgt, indem man eine verständliche Kündigungserklärung abgibt, also klar zum Ausdruck bringt, welchen Vertrag man beenden möchte.

Man versteht die Kündigung auch als einseitiges Rechtsgeschäft, bei dem es nicht auf die Annahme der Kündigung durch eine andere Seite, beispielsweise den Vermieter, ankommt. Lediglich der Zugang der

Kündigungserklärung innerhalb einer bestimmten Kündigungsfrist ist für deren Wirksamkeit entscheidend. Der Zugang der Kündigung BGB erfolgt, wenn der Empfänger Kenntnis von der Kündigungserklärung erlangt hat. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn diese dem Empfänger in dessen Machtbereich, also etwa dessen Wohnsitz, binnen der Kündigungsfrist erreicht hat. Ist die Kündigung zugegangen, kann sie nicht widerrufen, das heißt zurückgenommen werden.

Allerdings gibt es für die vielen unterschiedlichen Dauerschuldverhältnisse keine einheitliche Kündigungsfrist. Der Gesetzgeber hat einzig für Miet- sowie Arbeitsverhältnisse Kündigungsfristen festgelegt. Für alle anderen Dauerschuldverhältnisse finden sich individuell vereinbarte Kündigungsfristen. Diese sind in der Regel in den sogenannten AGBs, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vermerkt. Wer also ein Dauerschuldverhältnis, etwa seinen Handyvertrag, kündigen möchte, der sollte sich zunächst in den AGBs seines Handyvertrags über die Kündigungsfrist informieren.

Oftmals soll der Zugang der Kündigungserklärung postalisch erfolgen. Allerdings muss man feststellen, dass es nur eine einzig sichere Art gibt, Kündigungserklärungen zuzustellen, nämlich als Zustellungsurkunde, die ein Gerichtsvollzieher aushändigt. Der Zugang aller anderen Arten der Zustellung, wie etwa Einschreiben, Brief oder Telefax, ist in der Regel nur schwer zu beweisen.

Will man mit der Kündigung BGB sicher kündigen, so muss man auf den Zugang großen Wert legen. Ein Onlineanbieter kann beim sicher Kündigen mit geprüften aktuellen Anschreiben, einer sicheren Zustellung sowie Prozess-Dokumentation helfen.