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Ratgeber Kündigen

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Kündigung der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung Kündigung ist immer zum Ende der Laufzeit möglich. Um sicher kündigen zu können, muss die Kündigung schriftlich erfolgen.


Gründe für eine Haftpflichtversicherung Kündigung können zum Beispiel darin bestehen, dass ein anderer Versicherer ein günstigeres Angebot unterbreitet hat oder das durch Heirat eine Haftpflichtversicherung verzichtbar wird. Manchmal führt aber auch einfach ein wirtschaftliches Problem zur Kündigung. Haftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflicht werden in der Regel für einen festen Zeitraum abgeschlossen, in dem eine ordentliche Haftpflichtversicherung Kündigung nicht möglich ist. Meistens beträgt die Laufzeit der Versicherung ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor die Kündigung ausgesprochen wird. Um durch Kündigung Haftpflichtversicherung und Tierhalterhaftpflicht zu beenden, muss diese schriftlich erfolgen.

 

Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung Kündigung bis dahin beim Versicherer eingegangen sein muss. Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Das ist immer dann der Fall, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt oder wenn ein Versicherungsfall vorgelegen hat. Die außerordentliche Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen vier Wochen oder einen Monat. Die individuellen Kündigungsfristen lassen sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherung entnehmen. Zur Gestaltung der Kündigung bieten sich viele Musterschreiben an, die man im Internet findet, wenn man das Suchwort „Kündigung Haftpflichtversicherung“ in eine Suchmaschine eingibt.

  

Natürlich möchte jeder seine Haftpflichtversicherung sicher kündigen, damit der Versicherer keine Möglichkeit findet, die Kündigung zu ignorieren. Dazu sollte der richtige Versandweg gewählt werden. Auf jeden Fall kann man sicher kündigen, wenn der Versand in Form eines Einschreibens mit Rückschein erfolgt, denn dann lässt sich belegen, dass und wann die Post beim Versicherer angekommen ist. Eine Kündigung per Email oder der Versand des Schreibens als FAX sind nicht empfehlenswert, da in diesen Fällen nicht nachvollziehbar ist, ob und wann die Kündigung ihren Empfänger erreicht hat.