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Kündigung: Online ist sicher kündigen nicht möglich!

Eine Kündigung online auszusprechen sollte man aufgrund des Mangels an Beweiskraft unbedingt vermeiden. Sicher Kündigen kann man nur auf anderem Wege.

Grundlage jeder Kündigung ist das BGB. Nach diesem ist die Wirksamkeit einer Kündigung nur gegeben, wenn diese besonderen Voraussetzungen nachkommt, wie etwa Form, Frist sowie Zugang. Die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft bedarf nicht der Annahme.

Bezogen auf die Form wird die Schriftform verstanden. Auch eine Unterschrift ist notwendig. Diesen Formalitäten kann bei einer Kündigung, online vollzogen, zweifelsfrei nachgekommen werden, indem man beispielsweise seine Unterschrift einscannt.

Kündigungsfristen werden meist individualvertraglich geregelt, finden sich doch nur für einige wenige Verträge, wie beispielsweise solche des Miet- und Arbeitsrechts, explizite Fristenregelungen im BGB. Häufig wird eine Kündigungsfrist in den AGBs, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil vieler Verträge sind, aufgelistet. Das online Kündigen, also die per E-Mail abgeschickte Kündigung, müsste also innerhalb einer mit den AGBs übereinstimmenden Kündigungsfrist liegen.

Ist die Kündigung online verschickt, so gestaltet sich jedoch der Zugang, den der Gesetzgeber für eine wirksame Kündigung vorsieht, als äußerst problematisch. Der Zugang besteht nämlich nur dann, wenn der Empfänger von der Kündigung Kenntnis nehmen konnte, die Kündigungserklärung also in seinen Machtbereich gelangt ist. Dies wäre etwa bei einem Brief der Fall, wenn das Schreiben dem Empfänger persönlich übergeben oder aber in dessen Briefkasten gesteckt worden wäre.

Im Streitfall kann der Zugang tatsächlich aber nur sehr schwer nachgewiesen werden, wenn der Empfänger beteuert, dieser sei niemals erfolgt. Bezogen auf das online Kündigen muss festgestellt werden, dass die Sicherungskopie einer versandten E-Mail an das E-Mail-Postfach des Empfängers als Beweis für den Zugang einer Kündigungserklärung vor Gericht nicht ausreichend ist. Dies begründet sich auch darin, dass man nicht nachweisen kann, ob oder von wem die E-Mail gelesen wurde.

Man findet zum sicher Kündigen einen Onlineanbieter, der mit geprüften aktuellen Anschreiben, einer Prozess-Dokumentation sowie ausschließlich sicherer Zustellung arbeitet. Eine Kündigung online zu versenden ist beim sicher Kündigen in jedem Fall ausgeschlossen.