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Ratgeber Kündigen

Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?

Sind Gründe für Kündigung und Widerruf nur Information?

Eine Auflistung der genauen Gründe für die Kündigung sind, außer im Arbeitsrecht, in der Regel nicht zwingend erforderlich, um sicher kündigen zu können.

Für die große Mehrheit der Verträge, vor allem bei Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Leistungsverträgen, bedarf es keinerlei Nennung oder Auflistung von Gründen für Kündigung beziehungsweise Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wichtige Ausnahmen sind davon die Kündigung im Arbeitsrecht und in Teilen des Immobilienmietrechts. Vor allem im Arbeitsrecht ist innerhalb der Beziehung Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer ein entscheidender Umstand für die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung, ob der Inhalt der Kündigung Begründung genug und vor allem genau genug enthält. Ohne oder mit einer fehlerhaften Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wird eine Kündigung niemals wirksam und der Arbeitsvertrag besteht weiterhin wie zuvor. Für das Arbeitsrecht kann formelhaft zusammengefasst werden, und zwar gleich ob bei der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung: Begründung fehlt oder falsch bedeutet zwangsläufig die Unwirksamkeit der Kündigung.

Auch im Mietrecht kann die Nennung der Gründe für Kündigung beziehungsweise Beendigung des Mietverhältnisses entscheidende rechtliche Konsequenzen besitzen, etwa wenn die Kündigung mit dem Grund des Eigenbedarfs durch den Vermieter ausgesprochen wird.

Für nahezu alle anderen Vertragsarten und vor allem auch für klassische Verbraucherkaufverträge oder andere Leistungsbezugsverträge wird eine Begründung der Kündigung vom Gesetzgeber nicht verlangt. Dennoch kann die Nennung der einzelnen Gründe durchaus sinnvoll sein, wenn dadurch der Vertragspartner zum Beispiel auf ein Fehlverhalten oder einen grundsätzlichen Mangel aufmerksam gemacht wird und er diesen dann in Zukunft gegenüber anderen Vertragspartnern vermeiden kann.

Will der Arbeitgeber sicher kündigen, muss dieser also zwingend seine Kündigung begründen. Im Rahmen von klassischen Verbraucherverträgen kann ein Onlineanbieter beim sicher kündigen helfen, etwa indem er die richtige Form der Kündigung durch geprüfte-aktuelle Anschreiben einhält und eine Prozess-Dokumentation vornimmt. Durch eine sichere Zustellung kann zudem der Zugang sowie ein Beweis über diesen vom Onlineanbieter erbracht werden.