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Ratgeber Kündigen

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So können sie beim ADAC kündigen

Wenn Sie beim ADAC kündigen wollen, wählen Sie eine nachweisbare Form Ihrer Kündigung, um so sicher kündigen und die Kündigung auch nachweisen zu können.

Um eine Kündigung beim ADAC geltend zu machen, bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Um sicher kündigen zu können, reicht schon eine E-Mail an den ADAC. Beachten Sie nur die Fristen: Sie müssen drei Monate vor Jahresende kündigen. Die Kündigung als E-Mail ist de facto sicher, denn: Wenn eine Firma in ihrem Impressum eine Mail-Adresse anbietet, gilt dies als Kontaktoption. Wenn Sie allerdings die Kündigung beweisen müssen, hilft Ihnen eine Mail nicht weiter. Fragen Sie stets nach, wenn Sie keine Bestätigung Ihrer Kündigung vom ADAC erhalten. Generell gilt bei allen Formen, die der Kündigung dienen: Wenn Sie per E-Mail keine Bestätigung erhalten und dies auch nicht nach mehrmaligem Nachfragen in Angriff genommen wird,

senden Sie ein Einschreiben mit Rückschein an den ADAC. Dann erhalten Sie eine Bestätigung mit der Unterschrift desjenigen Mitarbeiters, der Ihre Kündigung angenommen hat. So können Sie sicher kündigen, denn Sie können nun die Kündigung nachweisen. Erfahrungswerte zeigen aber, dass der ADAC sehr sorgfältig und gewissenhaft mit Kündigungen umgeht.

Sichere Zustellung: So kündigen Sie sicher beim ADAC

Wie bereits erwähnt, müssen Sie, wenn Sie sicher kündigen wollen, Ihre Kündigung beim ADAC nachweisen können. Dabei hilft es Ihnen im Fall der Fälle auf keinen Fall weiter, wenn Sie ein sogenanntes Einwurfeinschreiben nutzen, um beim ADAC kündigen. Der Grund: Bei einem Einwurfeinschreiben kann nur der Einwurf Ihrer Kündigung beim ADAC in den Briefkasten des ADAC inklusive Datum- und Zeitangabe und die Unterschrift des Briefzustellers auf dem Auslieferungsbeleg nachgewiesen werden. Daher ist der Beweiswert eines Einwurfeinschreibens sehr umstritten, da damit nicht nachgewiesen werden kann, dass Ihre Kündigung beim ADAC auch in den Händen des Empfängers gelangt ist. Mit dieser Form des Schreibens kann nur bewiesen werden, falls eine solche Situation entsteht, dass Ihre Kündigung in den Briefkasten gelangt ist. Um sicher kündigen zu können, müssen Sie eine Form des Anschreibens wählen, mit der Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass der ADAC Ihre Kündigung erhalten hat.

Welche Form der Kündigung Sie auch immer wählen, eine Faustformel sollten Sie de facto stets beherzigen: Bitten Sie in Ihrer Kündigung den ADAC immer um eine Bestätigung. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, einen Beweis zu erbringen, dass Sie auch tatsächlich Ihre Kündigung ausgesprochen haben.