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T-Mobile Kündigung: Was man im Vertrag beachten sollte

Wer mit einer T-Mobile Kündigung seinen Handyvertrag auflösen möchte, der  muss bestimmte Richtlinien, wie zum Beispiel Kündigungsfristen, beachten.

Warum man bei T-Mobile kündigen will, kann verschiedene Ursachen haben. Vorstellbar wäre zum Beispiel Unzufriedenheit mit dem Vertrag und ein besseres Angebot von einem anderen Handyanbieter. In dem Fall sollte man die AGB und Vertragsinhalte von T-Mobile lesen, um bei T-Mobile eine Kündigung durchsetzen zu können.

Wie bei den meisten Mobilfunkanbietern in Deutschland müssen für die T-Mobile Kündigung verschiedene Richtlinien beachtet werden. Ein Beispiel ist die geltende Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfristen liegen hier bei drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die T-Mobile Kündigung spätestens im 20. Mobilfunk-Vertragsmonat abzuschicken – je früher desto besser. Verpasst man diese Frist auch nur um einen einzigen Tag, verlängert sich der Mobilfunkvertrag dem Vertrag gemäß automatisch direkt um ein weiteres Jahr.

Die Adresse von T-Mobile:

Telekom Deutschland GmbH
Postfach 30 04 44
53184 Bonn

Damit man die T-Mobile Kündigung im Fall von Ungereimtheiten immer zu jedem Zeitpunkt nachweisen kann, schickt man das Kündigungsschreiben am besten mit Hilfe eines Einschreibens mit Rückschein. So kann man stets beweisen, wann man die Kündigung abgeschickt hat, immer unter Berücksichtigung der geltenden Vertragsbedingungen. Dieser Nachweis ist auch bei einer juristischen Auseinandersetzung relevant.
Wichtig ist auch bei einer solchen Kündigung, diese persönlich im Original zu unterschreiben. T-Mobile erkennt eine Kündigung in vielen Fällen nur mit der persönlichen Unterschrift des Kunden an.

Wenn man nicht genau weiß, wann man genau kündigen kann, lässt man ein exaktes Datum weg und nutzt stattdessen die folgende Formulierung: “Ich kündige meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin". In dem Fall ist jeder deutsche Anbieter verpflichtet, die gültigen Kündigungsfristen ab dem Eingang des Schreibens in der Kündigung zu berücksichtigen. Beachtet man die erwähnten Schritte, fällt es leicht, die Kündigung rechtskräftig werden zu lassen. Anderenfalls muss man dann mit einem weiteren Vertragsjahr rechnen.