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Ratgeber Kündigen

Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?

Vertrag richtig rückabwickeln!

Kündigung oder Erklärung widerrufen: Vertrag ist Vertrag und jeder Erklärungszugang muss bewiesen werden, gleich ob man sicher kündigen oder widerrufen will.

In bestimmten Fällen hat der Gesetzgeber einer Vertragspartei ein Widerrufsrecht eingeräumt. Betroffen sind vor allem die sogenannten Haustürgeschäfte, also Verträge, die ein freier Vertreter innerhalb der Wohnung des Verbrauchers abschließt. Darüber hinaus sind alle Fernabsatzverträge mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht versehen, auch im Internet abgeschlossene Verträge. Wird das Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist formgerecht erklärt, wird der bereits geschlossene Vertrag widerrufen, also die zugrundeliegende Willenserklärung als nicht existent gewertet.

Anders ist dies beim Rücktritt: Kaufvertrag oder anderer Leistungsbezugsvertrag werden nicht rückwirkend als nicht existent betrachtet. Vielmehr wird der bis dato bestehende Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Dieses beinhaltet die Pflicht zur gegenseitigen Rückgewähr aller empfangenen Leistungen. Rücktritt, Kaufvertrag rückabwickeln und gegenseitiges Schuldverhältnis bleibt dafür bis dato bestehen, sind zusammengefasst die konkreten Rechtsfolgen einer wirksamen Rücktrittserklärung bei einem Kaufvertrag.

Die Rechtsfolgen in Bezug auf die etwaig empfangenen Leistungen sind beim Widerruf grundsätzlich ähnlich, da die Vorschriften beim Widerruf auf die des Rücktrittes verweisen. Entscheidend für den erfolgreichen Widerruf ist das Einhalten der Widerrufsfrist. Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern, etwa bei Online Käufen oder am Telefon geschlossenen Lotterieverträgen, beträgt das Widerrufsrecht 14 Tage. Wird allerdings nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beginnt die Widerrufsfrist erst ab korrekter Übermittlung. So lange ist der Vertrag, mitunter noch jahrelang, zu widerrufen. Vertrag und alle diesem zugrundeliegenden Willenserklärungen sind bis dato schwebend unwirksam.

Wer sicher eine Willenserklärung abgeben will, gleich ob sicher kündigen, sicher widerrufen oder sicher zurücktreten, muss stets die Beweisbarkeit des Zuganges beachten. Ist dies nicht möglich, verhindert dies auch ein rechtsgültiges Widerrufen oder Kündigen. Ein Onlineanbieter kann mit geprüften aktuellen Anschreiben, sicherer Zustellung und Prozessdokumentation aber das sicher Kündigen übernehmen.