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Ratgeber Kündigen

Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?

Wichtiger Grund ist nicht immer notwendig!

In wenigen Bereichen bedarf es einer gesetzlich vorgeschriebenen  Begründung einer Kündigung. Wichtiger Grund beziehungsweise das Recht  zur außerordentlichen Kündigung sind vor allem im Miet- und Arbeitsrecht  relevant.

Grundsätzlich ist eine Begründung oder ein Anführen von Gründen, die zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses geführt haben, für das Wirksamwerden einer Kündigung nicht erforderlich. Vor allem in dem großen Bereich der Verbraucherverträge, wie zum Beispiel bei den klassischen Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen oder anderen Leistungsverträgen, hat ein Anführen von Gründen keine Auswirkung auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Wichtiger Grund oder nicht spielt in diesen Fällen keine Rolle und ist rechtlich irrelevant.

In zwei Rechtsbereichen, dem Arbeits- und dem Mietrecht, sind aber die Termini außerordentliche Kündigung, wichtiger Grund und fristlose Beendigung des Vertragsverhältnisses von durchaus großer Bedeutung. Grundsätzlich müssen vor allem bei den sogenannten Dauerschuldverhältnissen, also den Vertragsbeziehungen, die auf einen dauerhaften und nicht nur einmaligen Leistungsaustausch ausgerichtet sind, zwei Arten der Kündigung unterschieden werden: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung erfolgt diese, wie es der Name schon andeutet, in einem geordneten Verfahren zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, insbesondere unter Beachtung der Kündigungsfristen.

Bei Vorliegen schwerwiegender, sogenannter wichtiger Gründe, kann allerdings auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund liegt allerdings nur bei groben Pflichtverstößen, wie etwa Diebstahl im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder vollständiger Entzug der Mietsache im Rahmen eines Mietvertrages, vor. In der Regel erfolgt dann bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechtes die Kündigung fristlos, das heißt sofort und ohne Beachtung von Kündigungsfristen.

Möchte ein Vertragspartner aufgrund eines wichtigen Grundes sicher kündigen, ist dies nur selten, in Fällen grober Pflichtverstöße, möglich. Liegt tatsächlich ein wichtiger Grund vor, müssen aber noch die korrekte Form, der korrekte Zugang und die mögliche Beweisführung berücksichtigt werden, um wirklich sicher kündigen zu können.