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Ratgeber Kündigen

Welchen Vertrag möchten Sie kündigen?

Wie lässt sich sicher und wirksam ein Vertrag kündigen?

Um einen Vertrag kündigen und vor allem sicher kündigen zu können, muss die Kündigung frist- und formgerecht erfolgen und der Zugang dieser beweisbar sein.

Wer wirkungsvoll und rechtlich wirksam einen Vertrag kündigen will, muss bei fast jeder Art der Kündigung insgesamt drei grundlegende Punkte beachten: Die Kündigung muss erkennbar formuliert, in der richtigen Form ausgesprochen und als drittes innerhalb der richtigen Frist dem anderen Vertragspartner auch zugegangen sein.

Entscheidend für die Erkennbarkeit ist die Frage, ob die Kündigung als solche für einen objektiven Dritten erkennbar war oder nicht, das heißt ohne eine Erkennbarkeit ergibt sich auch keine wirksame Kündigung. Vertrag oder welche vertraglichen formellen Ansprüche an die Kündigung gelegt werden, spielen an dieser Stelle keine Rolle. Entscheidend ist der erkennbare Wille, das Vertragsverhältnis beenden zu wollen. Als zweites muss die gesetzliche Form (diese ist aber sehr selten und fast nur im Arbeits- und Mietrecht von Bedeutung) oder die vertragliche Form eingehalten werden, um den Vertrag kündigen zu können. In der Regel wird in den AGB Schriftform vorgeschrieben, das heißt die Kündigung muss unterschrieben per Brief oder als Kopie des Briefes via Mail oder Fax verfasst sein.

Darüber hinaus ist das fristgemäße Aussprechen ein wichtiger Punkt bei der Frage nach der Wirksamkeit der Kündigung. Vertrag oder Verträge, die ohne Kündigungsfristen verfasst sind, regeln diese in der Regel über die AGB des Vertragspartners, was allerdings bei wirksamer Einbeziehung einer vertraglichen Vereinbarung gleichwertig ist. In einigen Rechtsgebieten sind auch hier gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten, etwa wieder beim Miet- und Arbeitsrecht.

Sind alle diese drei Aspekte verwirklicht, ist die Kündigung grundsätzlich wirksam. Allerdings müssen, um wirklich sicher kündigen zu können, noch weitere Problemfelder beachtet werden. So ist die Frage des Zuganges stets von sehr großer Bedeutung. Ohne Zugang existiert auch keine Kündigung. Darüber hinaus muss, will der Vertragspartner sicher kündigen, immer auch die Beweisbarkeit des Zuganges der Kündigung beachtet werden. Sie entscheidet im Zweifel vor Gericht, ob die Kündigung wirksam war. Ein Onlineanbieter kann aber die sichere Zustellung sowie Prozess-Dokumentation übernehmen. Das bringt auch eine Zeitersparnis.